Das Statut sowie die Geschäftsordnung der Steirischen Volkspartei in aktueller Fassung.
LH-Stv. Manuela Khom: „Steiermark darf für Asylwerber nicht attraktiver sein als andere Bundesländer“Ein zentrales Thema und Wahlversprechen der Steirische Volkspartei bei der letzten Landtagswahl war die Umsetzung einer Bezahlkarte in der Steiermark. Heute startet die Einführungsphase der Bezahlkarte, mit der für mehr Treffsicherheit bei Unterstützungsleistungen für Asylwerber gesorgt wird. Die Bezahlkarte wird in Form einer Sachleistungskarte umgesetzt und sorgt damit dafür, dass es in der Steiermark für Asylwerber anstatt Bargeld Sachleistungen gibt. Damit ist die Steiermark in Zukunft für Asylwerber nicht mehr attraktiver als andere Bundesländer. In spätestens rund 120 Tagen wird begonnen, die Sachleistungskarte landesweit nach und nach auszurollen.
„Wir sind nicht bereit, dass unsere Hilfe für Zahlungen an Schlepper missbraucht wird.“
Die gf. Landesparteiobfrau Landeshauptmann-Stellvertreterin Manuela Khom sagt: „Die Steiermark ist ein äußerst hilfsbereites Land. Was wir aber nicht wollen, ist, dass unsere Hilfsbereitschaft ausgenutzt wird. Daher schaffen wir mit der Sachleistungskarte mehr Treffsicherheit für Unterstützungsleistungen. Als christlich-soziale Partei ist für uns klar: Wer tatsächlich Hilfe braucht, soll weiterhin Hilfe bekommen. Wir sind aber nicht bereit, dass unsere Hilfe für Zahlungen an Schlepper, den Kauf von Nikotin oder Glücksspiel missbraucht wird. Deswegen werden wir mit der Sachleistungskarte dafür sorgen, dass Lebensmittel und Waren des täglichen Bedarfs gekauft werden und unsere Unterstützungsleistungen nicht zweckentfremdet oder gar in andere Länder transferiert werden.“
„Wer bei uns leben will hat sich ohne Wenn und Aber an unsere Regeln und Werte zu halten.“
„Die Einführung der Sachleistungskarte hat auch etwas mit Gerechtigkeit zu tun. Denn warum soll die Steiermark für Asylwerber attraktiver sein als andere Bundesländer, nur weil man sich Unterstützungsleistungen in bar abheben konnte? Diese Leistungen sollen für das verwendet werden, wofür sie gedacht sind. Wir brauchen eine strikte Migrationspolitik und wirksame Integrationsmaßnahmen. Grundvoraussetzung für eine gelungene Integration ist, dass unsere Werte – die bei uns hier in der Steiermark gelten – auch gelebt werden. Wer bei uns leben will, muss sich ohne Wenn und Aber an unsere Gesetze halten, unsere Demokratie achten, die Gleichbehandlung von Frauen und Männern verinnerlichen und sich an unser Lebens- und Gesellschaftsmodell halten. Das ist nicht verhandelbar“, sagt die gf. Landesparteiobfrau Landeshauptmann-Stellvertreterin Manuela Khom.
Konkrete Ausgestaltung der Sachleistungskarte
Sachleistungskarten sind fälschungssichere physische Karten im üblichen Scheckkartenformat, personalisiert und mit Pincode versehen, was einen Missbrauch und die Weitergabe erschweren. Sie sind mit einer individuellen Nummer bedruckt, die einem Leistungsbezieher individuell zuordenbar ist, es werden dabei österreichische IBAN benutzt. Die örtliche Einsetzung der Sachleistungskarte kann auf das Landesgebiet, ein Bezirksgebiet oder einzelne Supermärkte (Lebensmitteleinzelhändler) des Bundeslandes beziehungsweise Bezirkes beschränkt werden. Überweisungen im In- und Ausland sind ausgeschlossen. Damit wird verhindert, dass die Leistungen aus der Grundversorgung in andere Länder oder gar an kriminelle Schlepperbanden abfließen. Überweisungen durch Dritte auf die Sachleistungskarte sind ebenso ausgeschlossen. Der Ausschluss der Zahlungsfunktion für bestimmte Händlergruppen und Branchen (Sozialmärkte, Glücksspiel, Waffen, Prostitution, Trafiken, Zigarettenautomaten) ist möglich und wird umgesetzt. Eine Verknüpfung mit dem Grundversorgungssystem ist möglich, damit geht eine enorme Verwaltungsvereinfachung in der Umsetzung einher. Die Ausgabe der steirischen Sachleistungskarte erfolgt ab einem Alter von 14 Jahren. Bei jüngeren Personen werden die Leistungen über die Karte der Eltern abgedeckt. Bargeldbehebungen sind auf eine Behebung mit maximal 40 Euro pro Monat limitiert – unabhängig davon, ob Betroffenen in organisierten Quartieren geringere oder in privaten Unterkünften höhere Guthaben zur Verfügung gestellt werden. Diese 40 Euro pro Monat stellen das sogenannte „Taschengeld“ dar, zu dessen Ausbezahlung man durch diverse bundes- und europagesetzliche Regelungen verpflichtet ist.



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