Bundesrätin Isabella Kaltenegger: „Familien dürfen in der Covid-Krise nicht auf der Strecke bleiben!“

Die COVID – 19 Krise führt nicht nur bei Unternehmen zu existenzgefährdeten Situationen sondern es stehen auch viele Familien vor enormen Herausforderungen.

„Es ist daher erfreulich dass die Bundesregierung ein beachtliches Maßnahmenpaket in Gang gesetzt hat um ihnen beizustehen und die Auswirkungen der Covid-Krise so weit wie möglich auszugleichen“, betonte Bundesrätin Isabella Kaltenegger anlässlich ihrer Rede in der letzten Sitzung des Bundesrates.

„Wichtige zielgerichtete und notwendige Hilfen um nur einige zu nennen sind die bereits erfolgte Auszahlung des Kinderbonus im September, die Aufstockung des Familienhärtefonds auf 100 Mio. Euro, sowie die Anhebung der Zuverdienstgrenze für Studenten auf 15 Mio. Euro und die Verlängerung der Sonderbetreuungszeit für Eltern. Diese Hilfen zeigen, dass nicht nur geredet wird , sondern konkret, zielgerichtet und punktgenau Maßnahmenbündel gesetzt wurden die dort ansetzen wo es am dringendsten notwendig ist“, so Kaltenegger weiter.

Die jetzt vorliegende Regelung soll vor allem Familien, die vor Jahren einen Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld in Anspruch genommen haben entlasten. Dieser Zuschuss war als eine Art Familienkredit zu sehen. Von der Rückforderung dieser Zuschüsse aus den Jahren  2015 und 2016  wird jetzt durch die Gesetzesänderung Abstand genommen.

„Bescheid mäßig festgesetzte Abgaben, die die Jahre 2015 und 2016 betreffen, werden jetzt auch wieder rückabgewickelt“, freut sich Kaltenegger dass ihrem Antrag der Gesetzesänderung auch seitens des Bundesrates zugestimmt wurde und damit Grünlicht für einen weiteren guten und wichtigen Baustein zur Unterstützung der Familien gegeben wurde.  Dementsprechend ist jetzt gewährleistet dass auf die Familien rund um die Covid-Krise nicht vergessen und insbesondere für sozialschwache Familien viel getan wird.