Gewährleistet britischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern weiterhin Gleichstellung

Steiermärkisches Brexit-Begleitgesetz einstimmig beschlossen

In der Landtagssitzung am 12. März 2019 wurde das Steiermärkische Brexit-Begleitgesetz einstimmig beschlossen. Durch diese gesetzliche Maßnahme soll britischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern, die bereits in der Steiermark leben oder aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit dem Landesrecht unterliegen, zeitlich befristet weiterhin eine Gleichstellung mit Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern zuerkannt werden. Ohne Begleitregelung würden britische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ab dem Brexit als Drittstaatsangehörige gelten, denen weniger Rechte als Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern zugestanden werden.

„Durch diese Regelung sollen insbesondere Härtefälle für britische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger vermieden werden. Wir freuen uns, dass das Brexit-Begleitgesetz nun einstimmig im Landtag beschlossen wurde“, so die Europasprecherinnen Mag.a Alexandra Pichler-Jessenko (ÖVP) und Mag.a Bernadette Kerschler (SPÖ).

Bei einem Referendum sprach sich eine Mehrheit der Bevölkerung des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland für den Brexit aus. Sofern nicht eine Verlängerung der Frist beschlossen wird, scheidet Großbritannien mit 29. März 2019 aus der Europäischen Union aus. Gegenstand der Verhandlungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU war ein geregelter Austritt auf Basis eines Austrittabkommens, das die künftigen Beziehungen regelt. Die Annahme dieses Abkommens ist gegenwärtig äußerst unsicher, daher müssen auf Landesebene Vorkehrungen für einen abkommenslosen Austritt des Vereinigten Königreichs getroffen werden.