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Land Steiermark erleichtert geförderten Wohnbau!

Durch eine Änderung im Wohnbauförderungsgesetz erleichtert der Landtag Steiermark die Eignungsprüfung von Bauplätzen für geförderte Wohnbauprojekte und ermöglicht dadurch den Bau von geförderten und leistbaren Wohnungen. Bereits 13 solcher Projekte warten steiermarkweit auf Umsetzung. Von der Änderung erwartet man sich auch positive Effekte für die Arbeitsplatzsituation in der Bauwirtschaft.

 

„Durch die Gesetzesänderung soll gewährleistet werden, dass die Anforderungen an Baugrundstücke für geförderte Wohnbauten nicht strenger sind als beim frei finanzierten Wohnbau“, begründen dies die Abgeordneten LAbg. Alexandra Pichler-Jessenko (VP) und LAbg. Karl Petinger (SP). Nach der bisherigen Regelung war das der Fall, weshalb etwa geförderte Wohnbauprojekte in Feinstaubsanierungsgebieten (z.B. Graz, Leoben) nicht umgesetzt werden konnten, frei finanzierte Bauprojekte hingegen schon.

 

So wurde bis dato die Eignung von Grundstücken als Bauplatz für ein gefördertes Wohnbauprojekt gesondert geprüft. In den Kriterien für die Prüfung war festgehalten, dass ein Grundstück nur dann für ein gefördertes Wohnbauprojekt in Frage kommt, wenn „ein zumutbares Ausmaß an Belastung durch Lärm sowie Schadstoffe“ nicht überschritten wird. Das hat dazu geführt, dass in Feinstaubsanierungsgebieten kein geförderter Wohnbau mehr möglich war.

 

Allgemein werden Grundstücke nach dem Baugesetz hinsichtlich der Eignung als Bauplatz geprüft. In dieser Prüfung werden alle notwendigen Kriterien des Grundstücks bewertet. Für den frei finanzierten Wohnbau reicht diese Prüfung aus, im geförderten Wohnbau kommt es zur zuvor erwähnten Doppelprüfung.

 

Diese stellt nicht nur eine zusätzliche bürokratische Hürde dar, sondern verhinderte wie bereits beschrieben die Umsetzung geförderter Wohnbauprojekte, während frei finanzierte Bauprojekte umgesetzt werden konnten.

„Alleine in Graz gibt es elf Grundstücke, die laut Baugesetz für den geförderten Geschoßbau nutzbar sind, aufgrund des Wohnbauförderungsgesetzes aber derzeit nicht bebaut werden können. Dabei wären aufgrund des Zuzugs in urbane Räume geförderte Wohneinheiten dringend erforderlich“, zeigen die beiden Abgeordneten auf.

 

Das hat der Landtag nun mit einer Änderung des Wohnbauförderungsgesetzes korrigiert und ermöglicht damit die leichtere Umsetzung geförderter Wohnbauprojekte. Konkret wurde der Passus, der die Doppelprüfung der Baugrundstücke auf ihre Eignung für geförderten Wohnbau festlegt, gestrichen, da die Prüfung laut Baugesetz als ausreichend betrachtet wird.

 

„Insbesondere können durch den Wegfall dieser Doppelprüfung auch positive Auswirkungen im Bereich des leistbaren Wohnens sowie auf die Arbeitsplatzsituation in der Bauwirtschaft erzielt werden“, sind die beiden Abgeordneten der Zukunftskoalition überzeugt.