Änderungen des Pflichtschulorganisations-Ausführungsgesetzes für weitere Qualitätsverbesserungen an Pflichtschulen

Nachdem der Bund das Schulorganisationgesetz novelliert hat, setzt die Steiermark diese Änderungen nun im dazugehörigen Ausführungsgesetz um. Konkret werden durch die Änderungen die Personalressourcen für die Nachmittagsbetreuung an Pflichtschulen und in Schwerpunktgegenständen an den Neuen Mittelschulen erweitert. Darüber hinaus werden die bestehenden Sprachförderkurse an allgemein bildenden Pflichtschulen verlängert. 

Nach der Gesetzesänderung dürfen künftig im Freizeitteil der ganztägigen Schulformen nicht mehr nur Lehrer, Erzieher sowie Freizeitpädagogen eingesetzt werden sondern auch Personen mit anderen Qualifikationen wie etwa Sporttrainer. „Dadurch wird dem steigenden Personalbedarf und den unterschiedlichen beruflichen Qualifikationen Rechnung getragen, die Vielfalt und Qualität der  Nachmittagsbetreuung wird verbessert“, so SPÖ-Bildungssprecher Wolfgang Dolesch und LAbg. Barbara Riener (VP).

Bundeslehrer dürfen auch in Schwerpunktgegenständen unterrichten
Um eine bessere Unterstützung der Schüler zu erreichen, ermöglicht das Gesetz darüber hinaus den Einsatz von Bundeslehrern auch in Schwerpunktgegenständen der Neuen Mittelschule. Bisher war der Einsatz von Bundeslehrern in Neuen Mittelschulen im Ausmaß von sechs Wochenstunden nur in den Pflichtgegenständen Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache vorgesehen, ab jetzt können die Personalressourcen auch in den jeweiligen Schwerpunktgegenständen der Schule eingesetzt werden.
Sprachförderkurse verlängert
Als dritte wichtige Maßnahme sieht das Gesetz die Verlängerung der seit dem Schuljahr 2006/07 an allgemein bildenden Pflichtschulen angebotenen Sprachförderkurse (teilweise rückwirkend) um zwei Jahre bis zum Schuljahr 2015/16 vor. Hier fordern die beiden Landtagsabgeordneten künftig ein schnelleres Agieren des Bundes. „Es wäre sehr wünschenswert, wenn der Bund in Zukunft seine Beschlüsse schneller und zeitgerecht fällt, damit auch der Landtag die Verlängerung der Sprachförderkurse zeitgerecht beschließen kann“, meint LAbg. Riener.
Alle drei Maßnahmen zielen darauf ab, die Qualität im Unterricht und bei der Betreuung der Schülerinnen und Schüler an unseren Pflichtschulen weiter zu verbessern.
Der Antrag der Zukunftskoalition von ÖVP und SPÖ wurde einstimmig angenommen.
 
Rückfragen: Klaus Hatzl, MA 0664/316 0000 – Gernot Romar 0676/86664376