Das Statut sowie die Geschäftsordnung der Steirischen Volkspartei in aktueller Fassung.
Nach der Gesetzesänderung dürfen künftig im Freizeitteil der ganztägigen Schulformen nicht mehr nur Lehrer, Erzieher sowie Freizeitpädagogen eingesetzt werden sondern auch Personen mit anderen Qualifikationen wie etwa Sporttrainer. „Dadurch wird dem steigenden Personalbedarf und den unterschiedlichen beruflichen Qualifikationen Rechnung getragen, die Vielfalt und Qualität der Nachmittagsbetreuung wird verbessert“, so SPÖ-Bildungssprecher Wolfgang Dolesch und LAbg. Barbara Riener (VP).