AK Schul – und Studienbeihilfe

Die Arbeiterkammer unterstützt auch heuer wieder Arbeitnehmer/innen und deren Kinder mit geringerem Familieneinkommen durch die AK Schul- und Studienbeihilfe.

Für Schüler/Studenten ab der 9. Schulstufe können AK-Mitglieder eine Beihilfe beantragen.

Nähere Informationen finden Sie in den unten angeführten Links.

Achtung: Einreichfrist ist der 31. März 2015

Wir bitten diese wichtige Information möglichst breit weiterzuleiten bzw. zum Aushang zu bringen.

http://stmk.arbeiterkammer.at/beratung/bildung/bildunsgfoerderungen/Schuelerbeihilfe14_15.html <http://stmk.arbeiterkammer.at/beratung/bildung/bildunsgfoerderungen/Schuelerbeihilfe14_15.html>

http://media.arbeiterkammer.at/stmk/bildung/2014_15_Schulbeihilfe_ANTRAG.pdf <http://media.arbeiterkammer.at/stmk/bildung/2014_15_Schulbeihilfe_ANTRAG.pdf>

http://stmk.arbeiterkammer.at/beratung/bildung/bildunsgfoerderungen/Studentenbeihilfe14_15.html <http://stmk.arbeiterkammer.at/beratung/bildung/bildunsgfoerderungen/Studentenbeihilfe14_15.html>

http://media.arbeiterkammer.at/stmk/bildung/2014_15_Studienbeihilfe_ANTRAG.pdf <http://media.arbeiterkammer.at/stmk/bildung/2014_15_Studienbeihilfe_ANTRAG.pdf>